Die Hauptschule Otterndorf ist eine eigenständige Hauptschule (Klassen 5 bis 10).
Schulleiter ist Herr Markus Hoppe.
Die Hauptschule lebt und arbeitet mit der Johann-Heinrich-Voß-Realschule und dem Gymnasium Otterndorf zusammen in einem Schulzentrum. Den Anordnungen der Lehrkräfte aller Schulen ist Folge zu leisten.
Im Mittelpunkt aller schulischen Bemühungen stehen die Schüler.
Dabei ist es wichtig, dass Lehrer, Schüler und Eltern gut zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.
Damit gemeinsame Ziele erreicht werden können, verpflichten sich Lehrkräfte, Schüler und Eltern, folgende Grundsätze einzuhalten:
Alle an Schule und Unterricht Beteiligten akzeptieren und respektieren einander als gleichwertige Menschen und sich ergänzende Mitglieder einer Gemeinschaft.
Alle bemühen sich um Toleranz gegenüber den Eigenheiten ihrer Mitmenschen, so dass sich jeder einzelne angenommen fühlen kann.
Alle an Schule und Unterricht Beteiligten gehen achtungsvoll, höflich und - soweit möglich - freundlich miteinander um.
Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern bemühen sich um gegenseitiges Vertrauen, auf das sich jedes einzelne Klassenmitglied verlassen kann.
Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.
Wir erhalten uns die Freude an schön gestalteten Räumen und Wänden unseres Schulgebäudes, indem wir nichts beschädigen oder verschmutzen.
Um alle Grundsätze und Regeln einzuhalten, treffen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern einer jeden Klasse konkrete Vereinbarungen.
1. Alkohol, Zigaretten und sonstige Drogen dürfen laut Erlaß des Kultusministers weder mitgebracht noch konsumiert werden.
2. Waffen und Munition jeglicher Art - auch Feuerwerkskörper - dürfen auf keinen Fall zur Schule oder zu Schulveranstaltungen mitgebracht werden.
3. Um uns vor körperlichen Schäden zu bewahren, dürfen aggressive Spiele und Aktionen wie Schneeballwerfen und das Schießen mit harten Gegenständen nicht stattfinden.
4. Ohne die Erlaubnis von Lehrkräften dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, während der Unterrichts- und Freistunden sowie in Pausenzeiten nicht verlassen.
5. Versicherungsschutz besteht auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Schule zur Teilnahme am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen.