Erziehung und Unterricht der Hauptschule Otterndorf

Die Hauptschule Otterndorf ist eine eigenständige Hauptschule (Klassen 5 bis 10).

Schulleiter ist Herr Markus Hoppe.

Die Hauptschule lebt und arbeitet mit der Johann-Heinrich-Voß-Realschule und dem Gymnasium Otterndorf zusammen in einem Schulzentrum. Den Anordnungen der Lehrkräfte aller Schulen ist Folge zu leisten.

Im Mittelpunkt aller schulischen Bemühungen stehen die Schüler.

Dabei ist es wichtig, dass Lehrer, Schüler und Eltern gut zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.

Damit gemeinsame Ziele erreicht werden können, verpflichten sich Lehrkräfte, Schüler und Eltern, folgende Grundsätze einzuhalten:

 

Grundsätze für die Schulgemeinschaft

1.Partnerschaft

Alle an Schule und Unterricht Beteiligten akzeptieren und respektieren einander als gleichwertige Menschen und sich ergänzende Mitglieder einer Gemeinschaft.

2.Toleranz

Alle bemühen sich um Toleranz gegenüber den Eigenheiten ihrer Mitmenschen, so dass sich jeder einzelne angenommen fühlen kann.

3.Respekt

Alle an Schule und Unterricht Beteiligten gehen achtungsvoll, höflich und - soweit möglich - freundlich miteinander um.

4.Vertrauen

Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern bemühen sich um gegenseitiges Vertrauen, auf das sich jedes einzelne Klassenmitglied verlassen kann.

5.Gewaltlosigkeit

Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.

6.Verantwortung

Wir erhalten uns die Freude an schön gestalteten Räumen und Wänden unseres Schulgebäudes, indem wir nichts beschädigen oder verschmutzen.

Um alle Grundsätze und Regeln einzuhalten, treffen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern einer jeden Klasse konkrete Vereinbarungen.


Versicherungs-und andere rechtliche Bestimmungen

1. Alkohol, Zigaretten und sonstige Drogen dürfen laut Erlaß des Kultusministers weder mitgebracht noch konsumiert werden.

 

2. Waffen und Munition jeglicher Art - auch Feuerwerkskörper - dürfen auf keinen Fall zur Schule oder zu Schulveranstaltungen mitgebracht werden.

 

3. Um uns vor körperlichen Schäden zu bewahren, dürfen aggressive Spiele und Aktionen wie Schneeballwerfen und das Schießen mit harten Gegenständen nicht stattfinden.

 

4. Ohne die Erlaubnis von Lehrkräften dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, während der Unterrichts- und Freistunden sowie in Pausenzeiten nicht verlassen.

 

5. Versicherungsschutz besteht auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Schule zur Teilnahme am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen.

 

 

Waffenerlass

 

1. Den Schülern aller Schulen wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom 08.03.1967-BGBI.I Seite 432) mit in Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen.

Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Faltmesser, Stahlruten, Totschläger, Stahlringe usw.), ferner Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen.

Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

 

2. Untersagt wird außerdem das mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und Chemikalien, die geeignet sind für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

 

3. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlass zu belehren.

Dabei ist auf altersbedingte spezielle Gefährdungen besonders einzugehen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs-und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

 

4. Abdruck dieses Erlasses ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel 1., 5. und 7. Schuljahr sowie beim Eintritt in Berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.


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