1. Jede Lehrkraft, die eine Unterrichtsstunde voraussehbar (z. B. wegen
Exkursion, Wandertag, Klassenfahrt oder Fortbildung) versäumt, sorgt
spätestens am Vortag dafür, dass der Klasse / dem Kurs eine Aufgabe für
diese Stunde erteilt werden kann. Auch bei kurzfristiger Erkrankung soll -
soweit möglich - eine Aufgabe gestellt werden. Bei planbarer Abwesenheit werden die Eltern schriftlich darüber informiert, welche Aufgaben zu Hause zu erledigen sind. Die Information wird von den Eltern gegengezeichnet.
2. Die Aufgabe wird dem/der Vertretungslehrer(in) ausgehändigt oder bei der Krankmeldung dem Sekretariat mitgeteilt, damit sie dort von dem Kollegen, der die Vertretung übernimmt, abgeholt werden kann. Die Aufgabe wird in der nächsten Stunde von dem Fachlehrer / der Fachlehrerin kontrolliert.
3. Krankmeldungen erfolgen rechtzeitig, möglichst am Vortag (Anruf bei dem
Kollegen, der den Vertretungsplan erstellt) oder morgens bis spätestens
7:10 Uhr im Sekretariat. Ebenso wird bei längerfristiger Abwesenheit der
Sekretariat mitgeteilt, wann der Dienst wieder angetreten wird. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden rechtzeitig eingereicht.
4. Nach Möglichkeit wird für Unterricht in der Kernzeit (1. - 4. Stunde) eine
Vertretungslehrkraft oder wenigstens eine Nebenaufsicht eingesetzt.
Unterricht außerhalb der Kernzeit wird - sofern möglich - in die Kernzeit
verlegt („Statt-Stunde") oder fällt aus. Muss der Unterricht für eine Klasse vollständig entfallen, soll beachtet werden, dass die Betreuung jüngerer Schüler bei berufstätigen Eltern zu Hause schwieriger ist als die älterer.
5. Die Klassenlehrer(innen) teilen den Schüler mit, dass sie
für den lt. Vertretungsplan angesetzten Unterricht die erforderlichen Materialien mitzubringen haben.
6. Jede Kollegin und jeder Kollege informiert sich täglich vor Unterrichtsbeginn über evtl. anstehenden Vertretungsunterricht sowie Pausenaufsichtsvertretungen. Alle
weiteren Vertretungen oder Änderungen werden von den Kollegen, die den
Vertretungsplan erstellen, den betreffenden Kollegen eigens mitgeteilt.
7. Um die Belastung möglichst gleich gering zu halten, werden vorrangig die
Lehrkräfte zur Vertretung herangezogen, bei denen anderer Unterricht
ausgefallen ist. In zweiter Linie sollen Kollegen eingesetzt werden, die in der
Klasse bzw. dem Kurs selbst unterrichten, schließlich andere Fachkollegen.
8. Referendarinnen und Referendare erteilen in der Regel nur in den Klassen Unterricht, in denen sie regulär unterrichten. Teilzeitkräfte und abgeordnete Lehrkräfte werden entsprechend ihrer Arbeitszeitminderung zu Vertretungen herangezogen.
9. Die erteilten Vertretungsstunden werden in einer Liste erfasst, die zusätzliche und entfallene Stunden ausweist. Diese Liste kann von allen Lehrkräften eingesehen werden. Es wird empfohlen, die ggf. geleistete Mehrarbeit zur Kontrolle auch selbst zu protokollieren.
Beschlussfassung: 05.06.2008