Liebe Schülerin, lieber Schüler, liebe Eltern!
Wir begrüßen Dich ganz herzlich in der Hauptschule Otterndorf und wünschen Dir viel Freude und Erfolg an unserer Schule.
Damit Du mit unserer Schule schnell vertraut wirst, haben wir für Dich diesen kleinen Leitfaden zusammengestellt.
Wir achten und respektieren uns (Zusammenleben in der Schule)
An unserer Schule kommen täglich viele Menschen zusammen, alle müssen deshalb bestimmte Grundregeln einhalten, um möglichst reibungslos miteinander auszukommen. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Höflichkeit und Pünktlichkeit.
Die Eingangstüren der Schule sind von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet.
Schülerinnen und Schüler, die eine Freistunde haben, können sich im Forum aufhalten.
Fahrräder werden im Fahrradstand abgestellt. Die Schule kann diese Fahrräder allerdings nicht beaufsichtigen. Daher müssen sie gut gesichert sein !
Auch heute noch ist Pünktlichkeit notwendig, denn wer zu spät kommt, stört die anderen. Deshalb gilt: Alle an der Schule müssen pünktlich sein.
Erscheinen Lehrkräfte einmal nicht, melden die Klassensprecher dies spätestens fünf Minuten nach Stundenbeginn im Büro.
Am gesündesten ist es natürlich auf dem Schulhof, denn frische Luft und Bewegung sind immer gut. Der Schulhof bietet Gelegenheit für Tischtennis,
Basketball und Fußball.
In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume. In Haus 7 gehen alle Schülerinnen und Schüler nach unten.
Jeder Schüler, jede Schülerin ist für alle Räume und das gesamte Schulgelände selbst verantwortlich. Wer Abfälle auf den Boden wirft oder die Tische beschmiert, wird zu weiteren Reinigungsdiensten und zum Ersatz des angerichteten Schadens herangezogen. Natürlich werden darüber die Eltern informiert.
Bei Unfällen, die sich während der Unterrichtszeit, besonders im Sportunterricht oder auf dem Schulweg ereignen, tritt die gesetzliche Schülerunfallversicherung ein. Daher müssen Verletzungen, die einen Arztbesuch nach sich ziehen, am nächsten Tag im Sekretariat gemeldet werden.
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in den Pausen und Freistunden nicht verlassen. Tun sie das dennoch, entziehen sie sich der
schulischen Aufsicht.
Nur in dringenden Fällen kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer gestatten, das Schulgelände zu verlassen.
Ist jemand krank und kann deshalb den Unterricht nicht besuchen, teilen die Erziehungsberechtigten dies der Schule möglichst frühzeitig mit, ideal
wäre der selbe Tag. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten muss bei Wiederbesuch des Unterrichts vorgelegt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit Attestpflicht ersetzt
die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die schriftliche Entschuldigung.
Bei übertragbaren Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Scharlach u.a. muss unverzüglich der Schulleiter informiert werden. Das gilt auch, wenn andere Familienmitglieder daran
erkrankt sind. Auch stundenweises Fehlen ist zu entschuldigen.
Sollen Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden (z.B. für die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, kulturellen Veranstaltungen oder Familienfeiern), wenden sich die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Wenn es nur um einen Tag geht und dieser nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt, kann über den Wunsch sofort entschieden werden. Geht es um mehrere Tage, gibt der Klassenlehrer den Beurlaubungsantrag mit einer Stellungnahme an den Schulleiter weiter. Dieser entscheidet dann.
Bei Krankheit oder Verletzung kann eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgen. Bis zur Dauer von einem Monat kann die Sportlehrerin oder
der Sportlehrer diese Befreiung aussprechen. Im Zweifelsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Die vom aktiven Sport befreiten Schülerinnen und Schüler halten sich mit an der Sportstätte auf und übernehmen andere Aufgaben, wie z.B. Hilfestellung.
Für längere Befreiungen ist der Schulleiter zuständig.
Wer plötzlich krank wird oder sich verletzt hat, meldet sich bei einer Lehrkraft oder im Büro oder bittet einen Mitschüler, dies für ihn zu tun. Der oder die Betreffende wird dann im Krankenzimmer betreut. Bei Bedarf wird ein Arzt informiert, und die Eltern werden benachrichtigt. Bei ernsthaften Verletzungen ist auch die Einlieferung ins Krankenhaus möglich.
Schülerinnen und Schüler können in dringenden persönlichen Angelegenheiten von der Schule aus zu Hause anrufen, z.B. wenn jemand plötzlich erkrankt, so dass er nicht mehr in der Schule bleiben kann oder wenn ein Fahrschüler bei einer unvorhergesehenen Stundenplanänderung seine Heimfahrt neu regeln muss. Für private Gespräche steht das Münztelefon im Forum zur Verfügung.
Jede Änderung der Anschrift muss der Schule unverzüglich mitgeteilt werden. (Es ist für die Schule auch wichtig zu wissen,
wenn sich Änderungen hinsichtlich des Sorgerechts ergeben haben.)
Wer sich von der Schule abmelden will, sollte die Schulleitung rechtzeitig darüber informieren. Schulwechsel sollten nur zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres
erfolgen.
Fundsachen werden bei der Sekretärin oder beim Hausmeister abgegeben.
Computerraum (Sonderräume)
Für diesen Raum gelten besondere Regelungen.
Das Wichtigste ist: Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel mit in diesen Raum genommen werden.
Die Stadtbücherei ist regelmäßig zu bestimmten Zeiten geöffnet und allen Schülerinnen und Schülern zugänglich. Im übrigen gilt eine gesonderte Bibliotheksordnung.
Klassen oder die Schülervertretung können in der unterrichtsfreien Zeit
Veranstaltungen in der Schule nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung und dem Hausmeister durchführen.
Dieser Leitfaden ist von Schülern, Eltern, Lehrern und dem Schulpersonal gemeinsam erarbeitet und verabschiedet worden.
Zuletzt aktualisiert 20.01.2017